Notfallplanung für Palliativpatienten
Muster der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
nach Vorlage Tropenklinik Tübingen
Der vorliegende Notfallplan wurde 2009 - 2011 in der Stadt Tübingen als Gemeinschaftsprojekt der stationären Pflegeeinrichtungen, der Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus und der Tübinger Hospizdienste e.V. in den Pflegeheimen eingeführt. Das Projekt wurde von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert. Die Juristen der Bezirksärztekammer Südwürttemberg haben das Dokument geprüft und bei Vorliegen der Unterschriften von Pflegeheimbewohner/Betreuer, Hausarzt und Pflegekraft als rechtlich verbindlich beurteilt.
Der Notfallplan hat inzwischen weitere Anwendung außerhalb der Stadt Tübingen gefunden, u.a. im Landkreis Böblingen und im Landkreis Reutlingen.
Im Notfallplan werden in knapper übersichtlicher Form Behandlungswünsche eines Pflegeheimbewohners in gesundheitlichen Krisensituationen dokumentiert. Der Plan ist als Instrument gedacht, das den Pflegeinrichtungen hilft, Bewohner palliativ zu begleiten und Vorsorge für Krisensituationen zu treffen.
Die Behandlungswünsche für eine lebensbedrohliche Krise werden in einem Gesprächsprozess zwischen Bewohner/Betreuer, Hausarzt und Pflegekraft schon vor der Krise geklärt. Somit wissen in der Krise alle Beteiligten, insbesondere der hinzugezogene Notarzt, was der kranke Mensch will bzw. was er nicht will.
Mit dem Notfallplan wird gewährleistet, dass – entsprechend dem Grundsatz der palliativen Versorgung - der Bewohnerwille im Mittelpunkt des Handelns steht.
Weitere Informationen, Kontakt
Büro der Hospizdienste: E-Mail oder Tel. 07071-760949
Informationen zum Projekt
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